Im Pflichtpraktikum können die Schülerinnen und Schüler die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis anwenden und vertiefen.
Sie gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und Bereichen der Landwirtschaft. Sie umreißen die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und reflektieren diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin. Sie lernen, sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern korrekt und selbstsicher zu verhalten. Durch die Unterrichts- und Praxiserfahrung erwerben sie eine positive Grundhaltung zum Berufs- und Arbeitsleben.
Das Pflichtpraktikum ist gemäß der Stundentafel in 3 Abschnitten durchzuführen. Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung der Fachrichtung Landwirtschaft entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet hierbei Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.
Etwa zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler der HLBLA St. Florian nützen diese Gelegenheit, um auch Ländergrenzen zu überschreiten und fachlich und sprachlich (meist) im europäischen Raum „über den Tellerrand“ zu blicken.
Das große Praktikum für die 3. Jahrgänge und das erste Praktikum für die Schülerinnen und Schüler der 2. Jahrgänge bedeutet für die Lernenden oftmals eine Veränderung, weg vom gewohnten Alltag mit Familie, Freundinnen und Freunden sowie Bekannten und ein Aufbruch ins Neue. Damit eröffnen sich einerseits Herausforderungen und andererseits ein Weg für viele neue Möglichkeiten, Chancen und Erfahrungen.
Die Schule wünscht den Schülerinnen und Schülern weiterhin eine erfahrungsreiche Praktikumszeit sowie schöne und erholsame Sommerferien.