Allgemeines

Das Pflichtpraktikum - (d)eine Chance zur beruflichen Qualifikation

Im Pflichtpraktikum können unsere Schülerinnen und Schüler die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis anwenden und vertiefen. Sie gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und Bereichen der Landwirtschaft. Sie umreißen die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und reflektieren diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin. Sie lernen, sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber korrekt und selbstsicher zu verhalten. Durch die Unterrichts- und Praxiserfahrung erwerben sie eine positive Grundhaltung zum Berufs– und Arbeitsleben.

Das Pflichtpraktikum ist gemäß der Stundentafel in 3 Abschnitten durchzuführen. Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung der Fachrichtung Landwirtschaft entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.

Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung. Daher haben die Schülerinnen und Schüler nach jedem Praktikumsabschnitt einen selbst verfassten Praktikumsbericht über die ausgeübten Tätigkeiten und die erlebten Erfahrungen den betreuenden Lehrkräften vorzulegen, der in Form einer Nachbereitung entsprechend auszuwerten ist.

Im Hinblick auf die Erweiterung der sprachlichen und kulturellen Kompetenz sind Praktika in fremdsprachigen Ländern zu empfehlen.

Ist der Schülerin bzw. dem Schüler die Zurücklegung des Pflichtpraktikums in der vorgeschriebenen Zeit ohne sein Verschulden nicht möglich, so hat er dieses während der schulfreien Zeit des folgenden Schuljahres zurückzulegen. Ein Pflichtpraktikum oder ein Praktikum ist jedenfalls vor Abschluss der lehrplanmäßig letzten Schulstufe zurückzulegen (SchUG § 11 Abs. 9).